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Jugendordnung des Alster - Canoe - Club e.V.
§ 1 Zweck Die Jugendordnung (JO) des Alster-Canoe-Club e.V. ist Bestandteil der Satzung des ACC. Sie regelt die Belange der ACC-Jugendarbeit.
Aufgaben der ACC-Jugend sind die Förderung, Ausübung und Pflege des Kanusports sowie die Anleitung zur sportlichen Betätigung im allgemeinen. Die Anleitung und Betreuung der Jugendlichen erstreckt sich außer auf den sportlichen auch auf den kulturellen und gesellschaftlichen Bereich. Es soll das Gemeinschaftsleben sowie die Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugendlichen im Sport und der Gesellschaft gefördert werden. Die Jugend bekennt sich zum Amateursport. Die Jugendorgane arbeiten ehrenamtlich. Die Jugend ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral.
Zur ACC-Jugend gehören alle Mitglieder des ACC, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wassersport treibende Jugendliche müssen schwimmen können. Die ACC-Jugend gehört der Hamburger Sportjugend (hsj) und der Hamburger Kanujugend (HKV) an.
Organe der ACC-Jugend sind die Jugendversammlung (JVS) und der Jugendausschuß (JA).
An der Jugendversammlung können alle Mitglieder des ACC teilnehmen. Die JVS ist das oberste Organ der ACC-Jugend. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der ACC-Jugend, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, sowie der 1. und 2. Jugendwart. Die Übertragung der Stimme an andere ist nicht zulässig. Das Stimmrecht der Jugendwarte erlischt mit der Entlastung des Jugendausschusses.
§ 4.2 Jugendausschusses Mitglieder des Jugendausschusses sind
Die Anzahl der stimmberechtigten JA-Mitglieder muß zu mindestens 50% aus Jugendlichen bestehen. Der 1. und 2. Jugendwart müssen das 18. Lebensjahr, JA-Mitglieder das 7. Lebensjahr vollendet haben. Sie vertreten die Interessen der ACC-Jugend nach innen und außen. Beide sind stimmberechtigte Mitglieder des ACC-Vorstandes. Die Jugendsprecher müssen Mitglieder der ACC-Jugend sein. Ihre Anzahl wird jährlich von der JVS neu bestimmt. Als Beisitzer ist jedes Mitglied des ACC, soweit es in der Jugendarbeit tätig ist, wählbar. Der JA organisiert die ACC-Jugendarbeit im Rahmen der Satzung, der JO und der JVS. Im weiteren verwaltet er den Jugendetat und berät über alle Belange der ACC- Jugend. Der JA ist für seine mit einfacher Mehrheit getroffenen Beschlüsse gegenüber der JVS verantwortlich. Die Sitzungen des JA finden nach Bedarf, mindestens vierteljährlich, so statt, daß der JA den Ablauf der JVS vorbereiten kann. Der 1. Jugendwart ist verpflichtet, den JA einzuberufen, wenn die Hälfte des JA dies schriftlich verlangt. |
Jugendordnung

